Einkommensbeträge für Kunden, die keine Hart-IV-Leistungen oder Bürgergeld erhalten, wurden erhöht. 

Wir haben die Einkommensbeträge auf folgende Beträge erhöht:

1 volljährige Person € 1.300,00
2 volljährige Personen € 1.750,00
Jede weitere Person bis 6 Jahren weitere € 370,00
Jede weitere Person 7 bis 14 Jahren weitere € 400,00
Jede weitere Person 15-18 Jahren weitere € 470,00
Jede weitere volljährige Person weitere € 500,00
Als Nachweis sind die Gehaltsbelege der letzten drei Monate vorzulegen., der Tafelaus-weis ist dann 6 Monate gültig, dann muss er verlängert werden.

Wer Hart-IV-Leistungen oder Bürgergeld bekommt, kann unabhängig vom Einkommen Kunde werden.

Weitere Informationen finden Sie unter "Kunde".